Mit staatlich geprüften Desinfektoren sind wir kompetenter und zuverlässiger Partner, wenn es um professionelle Desinfektionsmaßnahmen und die Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geht. Unser Ziel ist es, Gesundheitsrisiken durch Krankheitserreger effektiv zu minimieren und eine sichere, hygienische Umgebung für Sie, Ihre Mitarbeiter, Kunden oder Bewohner zu schaffen.

Was bedeutet „staatlich geprüfter Desinfektor“?
Ein staatlich geprüfter Desinfektor ist eine Fachkraft mit nachgewiesener Qualifikation und umfassendem Wissen in den Bereichen Mikrobiologie, Epidemiologie, Desinfektionsverfahren, Wirkstoffkunde sowie den relevanten Gesetzen und Richtlinien, insbesondere dem Infektionsschutzgesetz. Die staatliche Prüfung gewährleistet, dass ich über die Expertise verfüge, um:
- Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) fachgerecht zu identifizieren und zu bewerten.
- Geeignete Desinfektionsmittel und -verfahren auszuwählen und sicher anzuwenden.
- Desinfektionspläne zu erstellen und umzusetzen.
- Die gesetzlichen Anforderungen des IfSG zu erfüllen und Sie entsprechend zu beraten.
- Maßnahmen vorschriftsmäßig zu dokumentieren.
Die Bedeutung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die rechtliche Grundlage für die Prävention, Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Es verpflichtet Verantwortliche in vielen Bereichen (z.B. Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen) zur Einhaltung spezifischer Hygienestandards und gegebenenfalls zur Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen.
Als staatlich geprüfter Desinfektor unterstütze ich Sie dabei:
- Die Anforderungen des IfSG zu verstehen und umzusetzen.
- Im Falle eines Ausbruchsgeschehens oder einer behördlichen Anordnung schnell und korrekt zu handeln.
- Präventive Maßnahmen zu etablieren, um das Risiko von Infektionen zu senken.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
Ich biete ein breites Spektrum an Desinfektionsdienstleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die gesetzlichen Erfordernisse zugeschnitten sind:
- Behördlich angeordnete Desinfektionen: Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen nach §18 IfSG auf Anweisung des Gesundheitsamtes (z.B. bei meldepflichtigen Krankheiten wie Noroviren, Salmonellen, MRSA, COVID-19).
- Präventive Desinfektion: Regelmäßige oder bedarfsorientierte Desinfektion zur Aufrechterhaltung eines hohen Hygienestandards und zur Vorbeugung von Infektionsketten in sensiblen Bereichen.
- Raum- und Flächendesinfektion: Desinfektion von Oberflächen, Böden, Wänden und Inventar in z.B. Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Büros, Produktionsstätten der Lebensmittelindustrie, Gastronomiebetrieben oder auch in Privathaushalten nach besonderen Vorkommnissen.
- Fahrzeugdesinfektion: Desinfektion von Krankenwagen, Transportfahrzeugen für Lebensmittel oder anderen Fahrzeugen mit besonderen Hygieneanforderungen.
- Spezialdesinfektionen: z.B. nach Leichenfund, bei Schädlingsbefall mit hygienerelevanten Auswirkungen (in Kombination mit Schädlingsbekämpfern), oder bei besonderer Kontamination.
- Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen: Beratung und Entwicklung maßgeschneiderter Pläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Ihren betrieblichen Erfordernissen.
- Beratung zu Hygienemaßnahmen: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel und -methoden sowie Schulung von Personal.
- Dokumentation: Lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen für Ihre Unterlagen und ggf. zur Vorlage bei Behörden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Fachkompetenz: Fundiertes Wissen und praktische Erfahrung als staatlich geprüfter Desinfektor.
- Rechtssicherheit: Durchführung aller Maßnahmen streng nach den Vorgaben des IfSG und anderer relevanter Richtlinien.
- Wirksamkeit: Einsatz geprüfter Desinfektionsmittel und -verfahren zur effektiven Beseitigung von Krankheitserregern.
- Sicherheit: Sachgemäßer und sicherer Umgang mit Desinfektionsmitteln zum Schutz von Mensch und Umwelt.
- Diskretion: Vertrauliche und diskrete Auftragsabwicklung.
- Individuelle Lösungen: Maßgeschneiderte Konzepte für Ihre spezifische Situation.
Wann benötigen Sie einen staatlich geprüften Desinfektor?
- Bei behördlichen Anordnungen zur Desinfektion.
- Nach dem Auftreten von meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
- Zur Prävention in hygienesensiblen Bereichen (Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion, Gemeinschaftseinrichtungen).
- Zur Sicherstellung eines konstant hohen Hygienestandards.
- Bei speziellen Kontaminationen oder besonderen Risikosituationen.
Kontaktieren Sie uns!
Schützen Sie Gesundheit und erfüllen Sie gesetzliche Auflagen mit professioneller Desinfektion. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.